Unser Unternehmen wurde 1948 von Peter Reckter gegründet. 1972 wurde sein Betrieb in einen volkseigenen Betrieb umgewandelt. Fast 20 Jahre später stellten er und seine Tochter Helga Bergemann den Antrag zur Reprivatisierung. Am 1. Juni 1990 rollten die Busse wieder unter dem alten Firmennamen „Omnibusfuhrbetrieb Peter Reckter". Die ersten Ausflugsfahrten führten zum Fischmarkt und in die Lüneburger Heide. Bereits im Juli 1990 wurde der erste westliche Reisebus angeschaft - „Unsere Oma" genannt. Mit der „Oma" und der Hilfe von Herrn Meuter, einem befreundeten Omnibusunternehmer aus Hannover, startete 1991 Reckters erstes kleines Reiseprogramm mit nur sieben Reisen.

Heute führen wir bis zu 70 Reisen im Jahr durch. Alle unsere Reisen werden auf modern nausgestatteten Reisebussen durchgeführt.

Wir alle bemühen uns, daß Ihre Urlaubsreise für Sie zu den schönsten Tagen des Jahres wird.

 

Allgemeine Reisebedingungen

 

  1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1. Sie können Ihre Reservierung schriftlich, mündlich oder fernmündlich bei uns vornehmen. Die Reservierung bleibt für uns für die Dauer des von Ihnen genannten Optionstermines verbindlich.

 

  1. Bezahlung

 

2.1. Nach Abschluss des Reisevertrages leisten Sie bitte eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch 20 Euro p.P. für Mehrtagesfahrten und Musikfahrten. Wir übergeben Ihnen pro Buchung einen Sicherungsschein.

 

2.2. Die Restzahlung ist auf Anforderung bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn Zug um Zug gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen.

 

2.3. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt.

 

  1. Unsere Leistungen

 

3.1. Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere Reiseanmeldung und Reisebestätigung.

 

3.2. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung/Reisebestätigung aufzunehmen.

 

  1. Preisänderungen

 

4.1. Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- und Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetragen sind.

 

4.2. Eine Preisänderung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrundes, zu erklären.

 

4.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Reisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.

 

 

  1. Leistungsänderungen

 

5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

5.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.

 

5.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen reise verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziff. 4.3. gilt entsprechend.

 

  1. Rücktritt des Kunden

 

6.1. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so beträgt unser pauschalierter Anspruch für getroffene Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen für Hotel und andere Leistungsträger:

 

6.1.1. Bei Mehrtagesfahrten:

 

Bis 40 Tage vor Reisebeginn:            15 Euro Unkostenpauschale

Ab 40 Tage vor Reisebeginn:            25 Euro Unkostenpauschale

Ab 30 Tage vor Reisebeginn:            25 % des Reisepreises, mindestens 25 Euro

Ab 20 Tage Vor Reisebeginn:            50 % des Reisepreises

Ab 14 Tage vor Reisebeginn:            80 % des Reisepreises

Ab 3 Tage vor Reisebeginn               90 % des Reisepreises

Bei Nichterscheinen                           95 % des Reisepreises

 

6.1.2. Bei Mehrtagesfahrten in Verbindung mit Schiffs- und Fährüberfahrten:

 

Bis 60 Tage vor Reisebeginn:            15 Euro Unkostenpauschale

Ab 60 Tage vor Reisebeginn:            25 Euro Unkostenpauschale

Ab 35 Tage vor Reisebeginn:            35 % des Reisepreises, mindestens 45 Euro

Ab 20 Tage Vor Reisebeginn:            60 % des Reisepreises

Ab 14 Tage vor Reisebeginn:            80 % des Reisepreises

Ab 3 Tage vor Reisebeginn               90 % des Reisepreises

Bei Nichterscheinen                           95 % des Reisepreises

 

6.1.3. Bei Flugreisen

 

Wie unter 6.1.2.

Jedoch ab 40 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.

Stornierung am Tag des Reisebeginns 95 % vom Reisepreis.

Umbuchungswünsche bis 30 Tag vor Reisebeginn werden mit 50 Euro berechnet.

Umbuchungswünsche ab dem 30 Tag vor Reisebeginn werden mit 85 Euro berechnet.

 

6.1.4. Bei Tagesfahrten:

 

Bei Stornierung von Tagesfahrten ab 14 Tage vor Reisebeginn werden 5 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Nichtantritt bzw. 2 Tage vor Reisebeginn werden 50 % Stornokosten berechnet (außer bei Gruppenanmeldungen)

 

6.2. Eintrittsgelder für Veranstaltungen gehen bei Mehrtages_, Musical- und Tagesfahrten ausnahmslos zu Ihren Lasten. Ein gesonderten Hinweis darauf finden Sie aus Ihrer Reiseanmeldung.

 

6.3. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung in unserem Reisebüro. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

  1. Umbuchungen

 

Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter ein Bearbeitungsgebühr von 15 Euro verlangen.

Umbuchungen in Verbindung mit Flügen, Fährüberfahrten oder Kreuzfahrtschiffen sind nur bis zum 30. Tag vor Reisebeginn möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu unter 6.1. genannten Bedingungen, bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

 

  1. Ersatzreisende

 

8.1. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 

8.2. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

 

8.3. Bearbeitungsgebühr pro Ersatzperson beträgt 15 Euro.

 

  1. Störung durch den Reisenden

 

Der Reiseveranstalter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Der Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

 

  1. Mindesteilnehmerzahl

 

Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen informieren wir Sie:

 

Bei Tagesfahrten bis spätestens 5 Tage vor Reisebeginn

Bei 2 – 8 Tagen Reisedauer bis spätestens 21 Tagen vor Reisebeginn

Bei mehr als 9 Tagen Reisedauer bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn

 

  1. Kündigung infolge höherer Gewalt

 

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie Krieg, Naturkatastrophen oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile zur Kündigung.

  1. Gewährleistung und Abhilfe

 

Wird eine Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Wir können diese Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe verschaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

 

  1. Mitwirkungspflicht

 

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Bitte informieren Sie sich bei Leistungsstörungen unseren Fahrer umgehend. Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

 

  1. Haftungsbeschränkung

 

14.1. Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

14.1.1. soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

14.1.2. Wenn der Reiseveranstalter für einen, dem Reisenden entstandenen, Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

  1. Ausschluss von Ansprüchen

 

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise machen Sie bitte innerhalb eines Monats nach vertraglichem Ende der Reise uns gegenüber geltend. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

  1. Paß-, Visa- und gesundheitliche Formalitäten

 

Für alle Auslandsfahrten benötigen Sie eine gültigen (mindestens noch 6 Monate) Personalausweis oder Reisepass. Der Reiseveranstalter weist auf Pass- und Visaerfordernisse und gesundheitliche Formalitäten hin. Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Privaten Auslandskrankenversicherung bei Reisen in das Ausland. Entstehen infolge fehlender perönlicher Vorraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten.

 

  1. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind ausschließlich Sitz der Reckter-Reisen GmbH & Co.KG.

 

 

Reckter-Reisen GmbH & Co.KG

Oberhag 67

14913 Jüterbog

Tel.: 03372 432290

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktritts- und Auslandkrankenversicherung!